8. Gefahrstoffe

  • GHS-Piktogramme und Sicherheitsdatenblätter der Gefahrstoffe beachten!
  • Gefahrstoffkataster im Labor muss bei Zugang eines neuen Gefahrstoffes durch den Verantwortlichen aktualisiert werden!

 

Gefahrstoffe stellen eine Gefahrenquelle im Labor dar. Das sind Stoffe oder Stoffgemische, die in der EU harmonisiert nach ihrem Gefährdungspotential eingestuft wurden. Die Gefährlichkeit dieser Stoffe wird durch Gefahrensymbole, sowie durch H- und P-Sätze nach dem GHS angegeben. Gefahrstoffe können akute oder chronische gesundheitliche Schäden beim Menschen verursachen.

Werdende Mütter dürfen mit giftigen und sehr giftigen Stoffen nur dann arbeiten, wenn eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde. Zu den Gefahrstoffen zählen nicht nur Chemikalien, sondern auch Medikamente, Narkosegase usw. Weitere Informationen zum Mutterschutzgesetz stehen hier zur Verfügung.


Das GHS (Global Harmonisiertes System) ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern. Die GHS-Piktogramme sehen optisch anders aus. Neue Symbole sind hinzugekommen und einige alte Gefahrensymbole gibt es im neuen System nicht mehr. Innerhalb der Gefahrenklassen gibt es zur Einstufung zusätzlich verschiedene Kategorien.

Die GHS-Piktogramme 06, 07 und 08 warnen vor Gesundheitsgefahren und werden verwendet, um auf toxische Eigenschaften hinzuweisen. Das GHS-Symbol 06 steht für akute Toxizität. Die Giftigkeit eines Stoffes kann mit diesem Symbol in drei Kategorien (1-3) eingestuft werden, wobei die Kategorie 1 die höchste Gefahr darstellt.
Das GHS-Symbol 07 wird verwendet um akut toxische und hautreizende Substanzen zu beschreiben. Die toxische Wirkung dieses Symbols wird in die Kategorie 4, weniger schwerwiegend, eingestuft.
Auch das Symbol GHS 08 warnt vor toxischen Stoffen. Die Toxizität richtet sich hierbei an spezifische Zielorgane (STOT: Specific Target Organ Toxicity). Stoffe, die mit diesem Symbol gekennzeichnet sind, können auch krebserzeugend, mutagen und reproduktionstoxisch (CMR: carcinogenic, mutagenic, toxic to reproduction) sein.

Für alle gefährlichen Stoffe sind Sicherheitsdatenblätter verfügbar. Diese Datenblätter enthalten Informationen über die Gefahren, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Lagerung und Entsorgung. Ort der Sicherheitsdatenblätter: a) Tiervorbereitungslabor: im Schrank über der Spüle. (b) HF-Labor: im Schrank auf dem Flur zwischen den beiden Eingangstüren.

Alle Gefahrstoffe werden in einem Gefahrstoffkataster registriert. Bei Zugang eines neuen Gefahrstoffes muss der Verantwortliche dafür Sorge tragen, dass das entsprechende Sicherheitsdatenblatt (meist bei Lieferung der Chemikalie enthalten oder unter www.sigma-aldrich.com) dem Gefahrenstoffkataster zugefügt wird. Diese Datenblätter beinhalten Informationen zur Zusammensetzung, zu Gefahren und Erste-Hilfe-Maßnahmen, zu Lagerung und Entsorgung.

 


 

9. Anästhetika

  • Arbeiten mit Isofluran sollten immer unter Abzugseinrichtungen und mit besonderer Vorsicht durchgeführt werden!
  • Nach Einatmen von Isofluran für Frischluftzufuhr sorgen!
  • Bei Hautkontakt mit reichlich kaltem Wasser abwaschen!
  • Nach Augenkontakt sofort mit reichlich kaltem Wasser bei geöffnetem Lidspalt 15 Minuten spülen und einen Arzt hinzuziehen!
  • Im Havariefall muss der betreffende Raum evakuiert werden! Der Havariedienst (Eonova) und der S1-Bereichsbeauftragte müssen verständigt werden!
  • Der Zutritt zum kontaminierten Bereich ist nur mit Atemmaske erlaubt (Maske auf Regal im Flur; Filter muss befestigt werden!!) 
  • Zum Absorbieren und Binden des flüssigen Isoflurans muss besonderes Granulat (Absolyt; auf Regal im Flur) verwendet werden.

 

ISOFLURAN ist ein Narkosegas, das zum Anästhesieren der Mäuse und Ratten genutzt wird und stellt daher eine weitere Gefahrenquelle im Labor dar. Dämpfe sollten möglichst nicht eingeatmet werden, da sie Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen können und die Reaktionsfähigkeit mindern können. Studien belegen, dass durch Isofluranaufnahme ein erhöhtes Krebsrisiko besteht und die Fruchtbarkeit beeinträchtigt werden kann. Weiterhin steht Isofluran in Verdacht, eine verfrühte Erkrankung an Alzheimer auszulösen. Arbeiten mit Isofluran sollten sowohl im Labor als auch am MRT unter einer Absaugeinrichtung und mit BESONDERER VORSICHT durchgeführt werden!!!

Im Falle eines Unfalls mit Isofluran trotz Warnung vor gesundheitsschädlichen Stoffen sollten sofort Erste Hilfe Maßnahmen unternommen werden. Nach Einatmen sollte sofort Frischluft zugeführt werden, ggf. Atemspende oder Gerätebeatmung. Bei Hautkontakt mit reichlich kaltem Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung sollte direkt entfernt werden. Nach Augenkontakt sofort mit reichlich kaltem Wasser bei geöffnetem Lidspalt 15 Minuten spülen und in jedem Fall einen Arzt hinzuziehen. Personen, die Isofluran verschluckt haben sollten möglichst bald eine Magenspülung erhalten. Eine zwischenzeitliche Verwendung von PEG als Spülmittel könnte vorteilhaft sein. Des Weiteren hilft die Einnahme von reichlich Aktivkohle. Betreffende Personen sollten nicht erbrechen.

ISOFLURAN als Gefahrstoff
In Ausnahmesituationen, wie der unbeabsichtigten Freisetzung von Isofluran, sollte der Raum umgehend evakuiert werden. Zur Reinigung und Aufnahme darf der Raum nur mit einer aufgesetzten Vollmaske mit Filterbüchse für organische Dämpfe (z.B. Maske 3M – 4255 FFA2P2, im S1-Gang zu finden) betreten werden. Das Verschüttete Isofluran wird mit Absorptionsgranulat (z.B. Absolyt) gebunden. Das Granulat wird dann eingesammelt und in einen verschließbaren Behälter gefüllt. Behandlung entsprechend giftigem organischem Material.
In jeden Fall müssen der Havariedienst EONOVA und die S1-Bereichsbeauftragten kontaktiert werden.

 
 

 

10. Genetisch veränderte Organismen (GVOs) (für Laborarbeiten)

  • Zum Schutz der Tiere vor Infektionen muss Schutzkleidung bestehend aus Überschuhen, Kittel, Handschuhen, Haube und Mundschutz getragen werden!
  • Ein GVO ist ein Organismus, dessen genetisches Material auf eine Weise verändert wurde, wie es unter natürlichen Bedingungen nicht vorkommt. In unserem Labor sind die GVOs fast ausschließlich Mäuse.
  • Gentechnische Arbeiten werden nach ihrem Gefährdungspotential in vier Sicherheitsstufen eingeteilt (S1 stellt die schwächste Stufe dar).
  • Essen und Trinken ist im S1-Bereich verboten!
  • Für jedes Projekt müssen Aufzeichnungen geführt werden!
  • S1-kontaminierte Schutzhandschuhe müssen vor Benutzung allgemeiner Gegenstände (z.B. Telefon), sowie vor Verlassen des S1-Bereiches abgelegt werden.
  • Entwichene GVOs (Mäuse) müssen sofort eingefangen werden!
  • Kontaminierte Hautstellen sowie Schnitt- oder Stichwunden und Verletzungen sind gründlich zu desinfizieren und dem Projektleiter zu melden! Ein Arzt muss aufgesucht werden!

     

Jeder sollte sich dessen bewusst sein, dass es bei Betreten des Tierhaltungs- und S1-Bereiches möglicherweise zu Kontakt mit Gefahrstoffen und Tieren kommen kann. Der Zugang zum S1-Bereich erfolgt via Schleuse. Hier werden die Schuhe gereinigt und bei starker Verschmutzung Überschuhe angezogen. Als weitere Maßnahmen zum Schutz der Tiere vor Infektionen muss Schutzkleidung bestehend aus Kittel, Handschuhen, Haube und Mundschutz getragen werden.

Die Erzeugung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) oder Verwendung, Lagerung, Zerstörung oder Entsorgung von GVO sind Gentechnische Arbeiten. Ein gentechnisch veränderter Organismus (GVO) istein Organismus, dessen genetisches Material auf eine Weise verändert wurde, wie es unter natürlichen Bedingungen nicht vorkommt. Gentechnische Anlagen sind Einrichtungen, in denen gentechnische Arbeiten im geschlossenen System durchgeführt werden und Schranken existieren, um den Kontakt der verwendeten Organismen mit Menschen und Umwelt zu begrenzen.

Gentechnische Arbeiten werden nach ihrem Gefährdungspotential in vier Sicherheitsstufen (§ 7 GenTSV) eingeteilt:

Bei Gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 darf in den Arbeitsräumen nicht gegessen und getrunken werden. Das Pipettieren mit dem Mund ist untersagt. S1-Gentechnische Arbeiten dürfen nur in zugelassenen Laboren der Sicherheitsstufe 1 durchgeführt werden. Vor Beginn jedes neuen Projekts und während der Studie müssen Aufzeichnungen geführt werden („Experiment Records“ Datenbank). Bei den Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen dürfen keine Aerosole entstehen und die Arbeitsflächen sind nach Beendigung der Arbeit zu desinfizieren. S1-kontaminierte Schutzhandschuhe müssen vor Benutzung allgemeiner Gegenstände (z.B. Telefon, Tastatur), sowie vor Verlassen des S1-Bereiches abgelegt werden. Die Fenster und Türen des S1-Bereiches sind während der Arbeit geschlossen zu halten.

Verhalten im Gefahrenfall beim Arbeiten im S1-Bereich
Beim Entweichen eines gentechnisch veränderten Tieres oder eines mit GVO infizierten Tieres muss der Bereich sofort abgesperrt und das Tier eingefangen werden. Alle kontaminierten Gegenstände und Oberflächen müssen mit 2% Kohrsolin desinfiziert werden (1 Stunde einwirken lassen). Wird kontaminiertes Material verschüttet, ist der betroffene Bereich sofort zu desinfizieren und das Material in einen Behälter zum Autoklavieren zu geben. Kontaminierte Hautstellen sowie Schnitt- oder Stichwunden und Verletzungen sind gründlich zu desinfizieren und dem Projektleiter zu melden. Ein Arzt (Durchgangs-Arzt, HELIOS-Klinikum Berlin-Buch, Schwanebecker Chaussee 50, 13125 Berlin) muss aufgesucht werden.

 


 

11. Abfallentsorgung (für Laborarbeiten)

  • Gefahrstoffe dürfen nie in den Ausguss gelangen, sie müssen separat entsorgt werden!
  • Chemische Fest- und Flüssigabfälle werden getrennt!
  • Mit tierischem Material kontaminierter Abfall wird im B-Müll gesammelt und entsorgt!
  • Kanülen müssen in speziellen Abwurfboxen entsorgt werden!
  • S1-Abfälle müssen durch Autoklavieren unschädlich gemacht werden!

     

Der Abfall im S1-Labor wird getrennt vom Hausmüll und verwertbaren Abfällen aus Küche und Büro gesammelt und entsorgt. Die Festabfälle werden nach Grüner Punkt (gelber Sack), B-Müll (schwarzer Sack) und chemische Feststoffe (weiße Tonne) eingeteilt. Wobei im Grüne Punkt-Behälter Verpackung mit eindeutiger „grünem Punkt“-Kennzeichnung, Styropor und Folie gesammelt werden. Im B-Müll werden Handschuhe, Spritzen, Tücher, Streu, Blut, Exkremente und alle Dinge, die mit tierischem Material kontaminiert sind, gesammelt. Mit der weißen Tonne für chemische Festabfälle werden alle festen Materialien, die mit Chemikalien kontaminiert sind, entsorgt.

 

Flüssigabfälle im S1- und HF-Labor werden in Abfallbehälter für Färbelösung und Lösemittel getrennt. Bei der Entsorgung kommt es immer auch mit auf die Konzentration der Flüssigkeiten an! Zum Beispiel Manganchlorid-Lösung mit einer Konzentration von unter 5% wird im Kanister für Färbelösungen entsorgt, mit einer Konzentration von 5% aufwärts muss die Lösung als Schwermetallabfall entsorgt werden. Gefahrstoffe dürfen nie in den Ausguss gelangen, sie sind separat zu entsorgen!

 

Kanülen müssen separat in spezielle Abwurfboxen (linkes Bild) entsorgt werden. Auch hierbei wird zwischen B-Müll und chemisch kontaminiertem Abfall unterschieden. Flüssiger und fester S1-Abfall und kontaminiertes Abwasser müssen gefahrlos gesammelt werden und durch Autoklavieren unschädlich gemacht werden (rechtes Bild).

 

 

12. Allgemeine Sicherheit

  • Warn- und Hinweisschilder beachten! Vorsicht ist besser als Nachsicht!
  • Erste-Hilfe-Koffer befinden sich auf jeder Etage!

     

Im Labor sollte stets nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet werden, daher gilt grundsätzlich: Vorsicht ist besser als Nachsicht!

Die wichtigsten Warnhinweise:

 

Die wichtigsten Verbots- und Gebotsschilder:

 

Die Notfalleinrichtungen, wie der Elektrische Notaus, der Magnet-Quench, die Notdusche, die Augendusche, und der Erst-Hilfe-Koffer sind als solche gekennzeichnet. Die Erste-Hilfe-Koffer befinden sich auf jeder Etage. In der ersten Etage im Labor befinden sich eine Körper-Notdusche und eine Augendusche. Eine weitere Augendusche befindet sich im Probanden-Vorbereitungszimmer im Erdgeschoss.

 

 
Für eine Großansicht der Erste-Hilfe-Maßnahmen, clicken sie auf dieses Poster: 
 

 

13. Brandschutz

  • Notrufnummer: (0)112 oder 3333
  • Im MR-Raum dürfen NUR MR-sichere Feuerlöscher benutzt werden! Achtung: Es gibt im Gebäude sowohl magnetische als auch antimagnetische Feuerlöscher!
  • Leicht brennbare Abfälle sind kurzfristig zu entsorgen!
  • Brennbare Flüssigkeiten oder Gase sind im Sicherheitsschrank zu lagern!
  • Flucht- und Rettungswege sollten immer bekannt sein!
  • Einsatzleiter der Feuerwehr muss auf die Gefahren des MRT hingewiesen werden!

     

Im Brandfall ist immer darauf zu achten, dass im MRT-Bereich ausschließlich antimagnetische Feuerlöscher verwendet werden. Schilder mit den Aufschriften “Zur Benutzung im Magnetraum” und “Benutzung im Magnetraum verboten!” geben entsprechende Hinweise. ACHTUNG!: im Gebäude sind sowohl magnetische als auch antimagnetischer Feuerlöscher verteilt!

Brand- und Unfallverhütung
Die Verwendung von offenem Feuer, sowie das Rauchen im Gebäude ist strengstens untersagt. Schweiß- und Lötarbeiten dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Leiters durchgeführt werden. Leicht brennbare Abfälle sind immer kurzfristig zu entsorgen und brennbare Flüssigkeiten oder Gase (ab Gebindegröße 1L) müssen in Sicherheitsschränken (im S1-Labor) gelagert werden. Alle Elektrogeräte sind nach Gebrauch auszuschalten.

Beim Betreten eines unbekannten Gebäudes sollte man sich immer über die Flucht- und Rettungswege informieren. Diese sind immer dem Flucht- und Rettungsplan zu entnehmen und sind im Gebäude durch grüne Rettungsschilder gekennzeichnet. Flure, Treppenhaus und Ausgänge müssen stets freigehalten werden. Notausgangstüren müssen geschlossen sein, aber dürfen nicht abgeschlossen sein.

Wissentlicher Missbrauch von Schutzvorrichtungen (z.B. Brandschutztüren) kann mit Freiheits- oder Geldstrafe belangt werden.

Melde- und Löscheinrichtungen
Im Notfall sind die Brandschutzanlagen zu betätigen und die Notrufnummer 3333 oder (0)112 zu wählen. Die Feuerlöscher befinden sich in den Fluren und in Scanner-Räumen. Auf jeder Etage sind Löschdecken zu finden, die für kleine Brände oder zum Personenschutz verwendet werden können. Zur eigenen Sicherheit kann man sich auch durch die Teilnahme an Brandschutzübung durch die AG Sicherheit auf den Ernstfall vorbereiten.

Verhalten im Brandfall

  • Ruhe bewahren
  • Zügig, aber nicht hektisch reagieren
  • (0)112 oder 3333
    Angaben:
  • Was ist passiert?
  • Wo ist es passiert (Hausnr., Raumnr.)
  • Name des Meldenden
  • Notausschalter betätigen
  • Wenn möglich, im Brandraum Fenster schließen
  • Alle Mitarbeiter haben unverzüglich das Gebäude zu verlassen (Sammelpunkt = Hinterausgang)
  • Aufzüge im Brandfall nicht benutzen
  • Alle Mitarbeiter haben sich an den Rettungsmaßnahmen zu beteiligen
  • Beim Eintreffen der Feuerwehr ist der Einsatzleiter auf die Gefahren des MRT hinzuweisen, seinen Anweisungen ist Folge zu leisten

 

Wichtige Kontaktdaten im B.U.F.F. sind hier nochmal zu finden.

 


 

14. Klinische Studien 

  • Klinische Studien müssen durch die Ethikkommission genehmigt werden!
  • Jeder Proband wird durch einen Prüfarzt aufgeklärt und nach möglicher Kontraindikation befragt.
  • Personen mit Implantaten, Metallsplittern, Körperpiercings oder anderen Metallteilen im Körper, sowie Schwangere und Personen mit Tattoos dürfen aus Sicherheitsgründen nicht ins MRT-Gerät.
  • Jeder Proband muss eine Einwilligungserklärung unterschreiben.
  • Die Kommunikation zwischen Probanden, Prüfarzt und Forschern läuft immer über die Studienassistenz.

     

Was ist eine klinische Studie am B.U.F.F.?
Eine klinische Studie beinhaltet freiwillige Probanden. Die Initiierung erfolgt in den meisten Fällen durch einen Investigator. In einer Studie wird die Machbarkeit neuer Technologien demonstriert. Jede Studie erfordert eine Genehmigung durch die Ethikkommission.

Beispielhafte Genehmigungsübersicht

 

Rolle der Studienassistenz
Die Studienassistenz kommuniziert mit dem Principal Investigator (PI) und den Forschern und bereitet alle notwendigen Studiendokumente vor. Sie rekrutiert Patienten und Probanden und prüft diese auf MRT-Tauglichkeit. Die Kommunikation zwischen Proband und der Prüfärztin (Dr. Mehling) läuft ebenfalls über die Studienassistenz. Des Weiteren reserviert sie die Slots am Gerät und bereitet die Probanden auf das MRT vor. Jeder Proband, der an einer Studie teilnimmt, muss eine Einwilligungserklärung nach einem Aufklärungsgespräch unterschreiben. Erst nach vollständiger Dokumentation (Weitere Informationen) darf ein Proband sich in das MRT hinein legen.

 

Benötigte Informationen 3 Wochen vor Studienbeginn
Vor Beginn einer Studie muss eine kurze Zusammenfassung der Ziele, ein Studienplan bzw. ein Protokoll und ein Zeitplan vorliegen. Es müssen Angaben über mögliche Verabreichungen von Kontrastmitteln gemacht werden.

 

SOP Zusammenfassung

  • Stellen Sie sicher, dass Sie sich an die Arbeitsanweisung halten
  • Stellen Sie sicher, dass Sie die Studienassistenz mit einbeziehen
  • Jeder Proband ist dem Prüfarzt vorzustellen
  • Jeder Proband benötigt eigene Probandenbekleidung
  • Essen und Getränke sind im Scannerbereich nicht erlaubt
  • Nach Beendigung der Arbeiten ist der Scannerbereich in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, damit der nächste Nutzer einen sauberen Arbeitsplatz vorfindet
  • Es ist unabdingbar, dass der PI/Forscher seine Daten speichert und absichert
  • Nicht Befolgen dieser Anweisungen führt zum Verlust der Scan-Erlaubnis!

 

Richtige Verhaltensweise für den Umgang mit Probanden im normalen Betrieb:

  • Proband muss Probandenbekleidung anziehen
  • Probandenbelehrung
  • Kontrolle aller Beteiligten bevor sie den Scannerraum betreten (Probanden, Ärzte, MTAs, Pflegekraft, Kooperationspartner, Gäste, etc.)
  • Sämtliche Metallteile müssen abgelegt werden, da es sonst während der Untersuchung zu Verbrennung kommen kann!
  • Hörschutz für alle, die während des Scannens im Raum bleiben
  • Notglocke für den Probanden
  • Kein Begleit-/Betreuungspersonal im Scannerraum
  • Tür schließen!

 

Probandenbelehrung und Kontraindikationen

Probanden werden vor jeder Untersuchung über die Risiken des MRT aufgeklärt und zu Kontraindikationen befragt. Personen mit Implantaten, Metallsplittern, Körperpiercings oder anderen Metallteilen im Körper, sowie Schwangere und Personen mit Tattoos dürfen aus Sicherheitsgründen nicht ins MRT-Gerät.
Personen mit Klaustrophobie, Intensivpatienten, Kinder und Menschen mit unzureichender Thermoregulation stellen eine Risikogruppe dar und dürfen nur nach Begutachtung des Prüfarztes untersucht werden.

Revised on 2023-08-01 21:23:13 +0200