User Procedure at Berlin Ultrahigh Field Facility (B.U.F.F.)

We are always looking for cooperation partners.
For further information, please contact:

Prof. Dr. Thoralf Niendorf

Professor and Chair for Experimental Ultrahigh Field Magnetic Resonance
Charité – University Medicine

Head, Berlin Ultrahigh Field Facility
Max-Delbrueck Center for Molecular Medicine
Robert-Roessle-Strasse 10
13125 Berlin-Buch
Germany

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User Procedure MR Facility for 3 Testa

Nutzerordnung der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC

für den 3 Tesla Humanscanner 

 

Der 3 Tesla Humanscanner wird von der Forschungsgruppe Experimentelle Ultrahigh Field MR des MDC unter Leitung von Prof. Niendorf für ihre Forschung mit und ohne Kooperationspartner genutzt und betrieben. Die Forschungsgruppe ist sehr daran interessiert, Kooperationen mit externen Partnern einzugehen.

 

 

I.                   Zugangsberechtigte und Verfahren zur Genehmigung von Projekten

 

A. Die Nutzer und ihre Einrichtungen müssen schriftlich den Inhalt der Nutzerordnung anerkennen.

 

B. Die Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC steht in erster Linie der Forschungsgruppe Experimentelle Ultrahigh Field MR des MDC zur Verfügung. Diese strebt in erheblichem Umfang gemeinsame Forschungsarbeiten mit Kooperationspartnern an.

 

C. Der Zugang zu den Geräten ist auch für genehmigte Projekte des Experimental and Clinical Research Center (ECRC) möglich. Dabei ist der inhaltliche und zeitliche Umfang der   Nutzung im ECRC Antragsverfahren darzulegen.

 

D. Die darüber hinaus noch vorhandene Messzeit kann durch wissenschaftliche Projekte Dritter, zu Preisen, die auf der Basis von Vollkosten kalkuliert werden, genutzt werden.

 

E. Kooperationspartner (B), ECRC Antragsteller (C)  und Dritte (D)  müssen vor der Annahme eines wissenschaftlichen Projektes  ein vorbereitendes Gespräch mit der wissenschaftlichen Leitung der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC führen, eine Skizze des Kooperations-/Projektvorschlags einreichen und den Kooperations-/Projektvorschlags erläutern. Nach der initialen Prüfung muss das Projekt im Seminar der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC vorgestellt werden, um Fragen der Umsetzung zu klären. Anschließend  wird über die Annahme des Projektes entschieden. Die Entscheidung wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Bei Annahme des Projektes durch den Antragsteller muss dieser das Bewilligungsschreiben unterschrieben an das MDC zurücksenden.

 

 

II.               Zugangsbedingungen

A.                Genehmigungen

Jeder Nutzer ist dafür verantwortlich, die für sein MR-Vorhaben erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und vor Projektbeginn der Leitung der MR Facility des MDC vorzulegen.

B.                Kosten

Jeder Nutzer hat die Kosten der Inanspruchnahme der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC zu tragen. Diese Kosten sind  im Vorfeld mit der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC und der Abteilung Finanzen des MDC abzustimmen und in den Projektantrag einzustellen. Die Kostenübersicht befindet sich im Anhang A zu dieser Nutzerordnung. Jeder Nutzer hat die Kosten für projektspezifische Hardware und Software oder anderer für die Umsetzung des Projektes notwendigen Ressourcen bzw. deren Entwicklung oder Anschaffung zu tragen.

 

C.             Daten
Die an der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC vorgegebene Hardware und die vorhandenen Prozesse zur Datensicherung  müssen durch alle Nutzer verwendet werden. Die Daten sind nicht für andere Nutzer zugänglich. Die Mitarbeiter der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC haben Zugang zu allen Daten.  Ausgenommen sind Projekte der Nutzergruppe D. Für diese Nutzergruppe beschränkt sich der Datenzugang auf für MR-Sicherheit und Patientensicherheit bzw. für die Einhaltung ethischer Aspekte  relevante Daten.

 

Jeder Nutzer ist für seine Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass das notwendige datenschutzrechtliche Niveau gesichert ist.

 

Das MDC bewahrt die Daten nach Projektbeendigung grundsätzlich nicht auf und trägt dafür keine Verantwortung.

 

D.               Sicherheit

Jeder Nutzer ist verpflichtet und dafür verantwortlich, vor Beginn der Arbeiten an einer einmaligen detaillierten Sicherheitseinweisung durch die Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC teilzunehmen. Jeder Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass er diese Einweisung halbjährlich auffrischt. Jeder Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Magnetfeldern, mit S1-Bereichen, mit Kryogenen, mit Chemikalien und Gefahrenstoffen eingehalten werden. Jeder Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Bestimmungen zu Tierversuchen und zu Humanversuchen eingehalten werden. Verstöße gegen diese Vorschriften und Bestimmungen können zu sofortiger Projektbeendigung führen. Die Nutzer werden das MDC insoweit von eventuellen Haftungsansprüchen Dritter freistellen.

 

 

III.            Publikation

A. Die Nutzer gem. I.B und I.C haben das Recht die Ergebnisse ihres MR-Projektes in Absprache mit der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC unter Leitung von Prof. Niendorf zu veröffentlichen. Die Manuskripte geplanter Veröffentlichungen und Vorträge sind Prof. Niendorf mindestens 30 (dreißig) Tage vor der geplanten Veröffentlichung zur Durchsicht vorzulegen, um ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Änderungsvorschläge werden berücksichtigt, soweit sie den wissenschaftlichen Charakter oder die Neutralität der Veröffentlichung nicht beeinträchtigen.

Eine Veröffentlichung darf erst nach Freigabe durch Prof. Niendorf erfolgen. Ausnahmsweise kann ein Aufschub der Veröffentlichung für maximal 90 Tage ab Zugang des Manuskriptes verlangt werden, soweit und solange dies zum Schutz von geistigem Eigentum unbedingt erforderlich ist.

In Publikationen ist die Forschungszusammenarbeit deutlich hervorzuheben. Dabei sind die Regeln der DFG zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten.  Der/die verantwortliche(n) Wissenschaftler des MDC wird entsprechend der guten wissenschaftlichen Praxis Co-Autor(en) der Publikation.

In allen Veröffentlichungen und mündlichen Präsentationen ist explizit zu erwähnen, dass die Ergebnisse an der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC erhoben wurden.

 

B. Die Nutzer gem. I.D haben das Recht die Ergebnisse ihres MR-Projektes frei zu publizieren. Wenn Sie publizieren oder eine mündliche Präsentation der Ergebnisse ihres MR-Projektes machen, müssen sie explizit  erwähnen, dass die Ergebnisse an der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC erhoben wurden.

 

 

IV.             Rechte an Ergebnissen und Nutzungsrechte

 

A. Soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde gilt: Die im Rahmen der MR-Projekte gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse (schutzrechtsfähige und nichtschutzrechtsfähige) stehen denjenigen Einrichtungen zu, deren Beschäftigte dieses Ergebnis erarbeitet haben. Hierbei sind insbesondere die Anteile der Mitarbeiter der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC zu berücksichtigen. Sollte aus einem Projekt z.B. eine Erfindung gemeldet werden, ist der jeweilige Projektleiter verpflichtet, eine Kopie seiner Erfindungsmeldung dem der Abteilung Recht & Technologietransfer des MDC spätestens 6 Wochen vor einer möglichen Schutzrechtsanmeldung zuzusenden. Das MDC wird prüfen, ob die Anteile der Mitarbeiter der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC ausreichend berücksichtigt sind. Eine Schutzrechtsanmeldung darf erst erfolgen, wenn das MDC bestätigt hat, dass entgegenstehende Rechte des MDC nicht berührt sind. Sofern innerhalb von sechs Wochen ab Eingang der Kopie keine Stellungnahme erfolgt, gilt die Zustimmung als erteilt.

 

B. Über die Verwertung eines gemeinschaftlich erzielten Schutzrechts oder einer Schutzrechtsanmeldung wird jeweils eine gesonderte Vereinbarung geschlossen.

 

C. MDC ist berechtigt, die erarbeiteten Daten der Nutzer gem. I.B und I.C zu internen eigenen Forschungszwecken zu nutzen. Soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ist das MDC berechtigt, auch die erarbeiteten Daten der Nutzer gem. I.D. zu internen eigenen Forschungszwecken zu nutzen.

 

 

V.                Geheimhaltung

 

A. Der Nutzer ist verpflichtet Informationen und Unterlagen, die ihm im Rahmen der Nutzung mündlich oder schriftlich bekannt werden, vertraulich zu behandeln und ohne vorherige schriftliche Zustimmung des MDC nicht an Dritte weiterzuleiten. MDC verpflichtet sich, die Zustimmung nicht aus sachwidrigen Gründen zu verweigern.

 

B. Jeder Nutzer, der während seiner Tätigkeit Umgang mit personenbezogenen Daten hat, ist verpflichtet, das Datengeheimnis nach § 8 BlnDSG zu wahren. Es ist nach dieser Vorschrift untersagt, unbefugt personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Arbeiten an der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC fort.

Verstöße gegen das Datengeheimnis können nach § 32 BlnDSG sowie nach anderen Strafvorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.

 

 

VI.             Verantwortlichkeit

 

Jeder Nutzer bzw. Untersucher ist allein verantwortlich für die korrekte Durchführung der bewilligten Projekte unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften.

 

 

VII.         Haftung

 

A. Jeder Nutzer haftet gegenüber dem MDC für alle Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig an der MR Facility verursacht werden oder die dadurch entstehen, dass der Nutzer vorsätzlich oder grob fahrlässig den Regeln dieser Nutzerordnung nicht nachkommt.

 

B. Das MDC haftet bei Schäden – vorbehaltlich der zwingenden gesetzlichen Vorschriften gemäß Abs. D – nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

 

C. Das MDC haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

 

Diese vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch für die leitenden Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen des MDC.

 

D. Die Haftung des MDC wegen einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

 

E.  Das MDC übernimmt keinerlei Gewährleistung für das Erreichen eines bestimmten Ergebnisses oder dafür, dass das Ergebnis für einen bestimmten Zweck verwendet oder wirtschaftlich verwertet werden kann.

 

 

 

User Procedure MR Facility for 7 Tesla

Nutzerordnung der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC

für den 7.0 Tesla Humanscanner

 

In einem gemeinsamen Antrag der Berliner Ultrahochfeld-Initiative wurde 2005 eine anteilige Finanzierung des 7.0 Tesla Humanscanners aus dem Investitionsmittelfonds der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren eingeworben. Eine Weiterentwicklung des Konzepts der Berliner Ultrahochfeld-Initiative resultierte in dem 2007 unterzeichneten Kooperationsvertrag des MDC und seiner Konsortialpartner Charité, PTB, FMP mit Siemens Medical Solutions.

 

Der 7.0 Tesla Humanscanner  wird von der Forschungsgruppe Experimentelle Ultrahigh Field MR des MDC unter Leitung von Prof. Niendorf für ihre Forschung mit und ohne Kooperationspartner genutzt und betrieben. Die Forschungsgruppe ist sehr daran interessiert, Kooperationen mit externen Partnern einzugehen.

 

Das Projektsteuerungsgremium für den 7.0 Tesla Humanscanner besteht aus dem Leiter der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC (Prof. Dr. Niendorf) und jeweils einem Vertreter der Konsortialpartner Charité (Prof. Dr. Jeanette Schulz-Menger) und PTB (PD. Dr. Bernd Ittermann).

 

 

 

I.                   Zugangsberechtigte und Verfahren zur Genehmigung von Projekten

 

A. Die Nutzer und ihre Einrichtungen müssen schriftlich den Inhalt der Nutzerordnung anerkennen.

 

B. Die Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC steht in erster Linie der Forschungsgruppe Experimentelle Ultrahigh Field MR des MDC zur Verfügung. Diese strebt in erheblichem Umfang gemeinsame Forschungsarbeiten mit Kooperationspartnern an.

 

C. Der Zugang zu den Geräten ist auch für genehmigte Projekte des Experimental and Clinical Research Center (ECRC) möglich. Dabei ist der inhaltliche und zeitliche Umfang der Nutzung im ECRC Antragsverfahren darzulegen.

 

D. Die darüber hinaus noch vorhandene Messzeit kann durch wissenschaftliche Projekte Dritter, zu Preisen, die auf der Basis von Vollkosten kalkuliert werden, genutzt werden.

 

E. Kooperationspartner (B), ECRC Antragsteller (C)  und Dritte (D)  müssen vor der Annahme eines wissenschaftlichen Projektes  ein vorbereitendes Gespräch mit der wissenschaftlichen Leitung der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC führen, eine Skizze des Kooperations-/Projektvorschlags einreichen und den Kooperations-/Projektvorschlags erläutern. Nach Einigung ist das Projekt im Seminar der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC vorzustellen. Anschließend  wird von dem Projektsteuerungsgremium des 7.0 Tesla Humanscanners der Ultrahigh Field MR Facility des MDC über die Annahme des Projektes beraten. Die Entscheidung wird dem Antragsteller schriftlich von der Leitung der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC mitgeteilt. Bei Annahme des Projektes durch den Antragsteller muss dieser das Bewilligungsschreiben unterschrieben an das MDC zurücksenden.

 

F. Die PTB kann den 7 Tesla Humanscanner entsprechend dem mit dem MDC geschlossenen Kooperationsvertrag vom 19.03.2007 nutzen.

 

 

II.               Zugangsbedingungen

A.                Genehmigungen

Jeder Nutzer ist dafür verantwortlich, die für sein MR-Vorhaben erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und vor Projektbeginn der Leitung der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC vorzulegen.

B.                Kosten

Jeder Nutzer hat die Kosten der Inanspruchnahme der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC zu tragen. Diese Kosten sind  im Vorfeld mit der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC und der Abteilung Finanzen des MDC abzustimmen und in den Projektantrag einzustellen. Die Kostenübersicht befindet sich im Anhang A zu dieser Nutzerordnung. Jeder Nutzer hat die Kosten für projektspezifische Hardware und Software oder anderer für die Umsetzung des Projektes notwendigen Ressourcen bzw. deren Entwicklung oder Anschaffung zu tragen.

C.             Daten
Die an der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC vorgegebene Hardware und die vorhandenen Prozesse zur Datensicherung  müssen durch alle Nutzer verwendet werden. Die Daten sind nicht für andere Nutzer zugänglich. Die Mitarbeiter der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC haben Zugang zu allen Daten.  Ausgenommen sind Projekte der Nutzergruppe D. Für diese Nutzergruppe beschränkt sich der Datenzugang auf für die MR-Sicherheit und Patientensicherheit bzw. für die Einhaltung ethischer Aspekte  relevante Daten.

 

Jeder Nutzer ist für seine Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich und hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass das notwendige datenschutzrechtliche Niveau gesichert ist.

 

Das MDC bewahrt die Daten nach Projektbeendigung grundsätzlich nicht auf und trägt dafür keine Verantwortung.

 

D.               Sicherheit

Jeder Nutzer ist verpflichtet und dafür verantwortlich, vor Beginn der Arbeiten an einer einmaligen detaillierten Sicherheitseinweisung durch die Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC teilzunehmen. Jeder Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass er diese Einweisung halbjährlich auffrischt. Jeder Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Magnetfeldern, mit S1-Bereichen, mit Kryogenen, mit Chemikalien und Gefahrenstoffen eingehalten werden. Jeder Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Bestimmungen zu Tierversuchen und zu Humanversuchen eingehalten werden. Verstöße gegen diese Vorschriften und Bestimmungen können zu sofortiger Projektbeendigung führen. Die Nutzer werden das MDC insoweit von eventuellen Haftungsansprüchen Dritter freistellen.

 

 

III.            Publikation

 

A. Veröffentlichungen der Nutzer gem. I.B und I.C, die aus der Nutzung der Ressourcen der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC entstehen, sind vor der geplanten Einreichung mit den beteiligten Parteien und mit dem Projektsteuerungsgremium des 7.0 T Humanscanners abzustimmen. Insbesondere ist der Schutz von geistigem Eigentum zu beachten. Geplante Veröffentlichungen sind nicht unbillig einzuschränken oder zu verhindern.

In Publikationen ist die Forschungszusammenarbeit deutlich hervorzuheben. Dabei sind die Regeln der DFG zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten. Entsprechend der guten wissenschaftlichen Praxis wird/werden der/die verantwortliche(n) Wissenschaftler Co-Autor(en) der Publikation.

In allen Veröffentlichungen und mündlichen Präsentationen ist explizit zu erwähnen, dass die Ergebnisse an der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC erhoben wurden.

 

 

B. Die Nutzer gem. I.D haben das Recht die Ergebnisse ihres MR-Projektes frei zu publizieren. Wenn sie publizieren oder eine mündliche Präsentation der Ergebnisse ihres MR-Projektes machen, müssen sie explizit  erwähnen, dass die Ergebnisse an der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC erhoben wurden.

 

 

IV.             Rechte an Ergebnissen und Nutzungsrechte

 

A. Soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde gilt: Die im Rahmen der MR-Projekte gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse (schutzrechtsfähige und nichtschutzrechtsfähige) stehen denjenigen Einrichtungen zu, deren Beschäftigte dieses Ergebnis erarbeitet haben. Hierbei sind insbesondere die Anteile der Mitarbeiter der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC zu berücksichtigen. Sollte aus einem Projekt z.B. eine Erfindung gemeldet werden, ist der jeweilige Projektleiter verpflichtet, eine Kopie seiner Erfindungsmeldung der Abteilung Recht & Technologietransfer des MDC spätestens 6 Wochen vor einer möglichen Schutzrechtsanmeldung zuzusenden. Das MDC wird prüfen, ob die Anteile der Mitarbeiter der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC ausreichend berücksichtigt sind. Eine Schutzrechtsanmeldung darf erst erfolgen, wenn das MDC bestätigt hat, dass entgegenstehende Rechte des MDC nicht berührt sind. Sofern innerhalb von sechs Wochen ab Eingang der Kopie keine Stellungnahme erfolgt, gilt die Zustimmung als erteilt.

 

B. Über die Verwertung eines gemeinschaftlich erzielten Schutzrechts oder einer Schutzrechtsanmeldung wird jeweils eine gesonderte Vereinbarung geschlossen.

 

C. MDC ist berechtigt, die erarbeiteten Daten der Nutzer zu internen eigenen Forschungszwecken zu nutzen. Mit den Nutzern gem. I.D wird diesbezüglich eine gesonderte Vereinbarung getroffen.

 

 


 

V.                Geheimhaltung

 

A. Der Nutzer und das MDC sind verpflichtet Informationen und Unterlagen, die ihnen im Rahmen der Nutzung mündlich oder schriftlich bekannt werden, vertraulich zu behandeln und ohne vorherige schriftliche Zustimmung des jeweils anderen nicht an Dritte weiterzuleiten. Dabei verpflichten sich Nutzer und MDC, ihre jeweilige Zustimmung nicht aus sachwidrigen Gründen zu verweigern.

 

B. Jeder Nutzer, der während seiner Tätigkeit  Umgang mit personenbezogenen Daten hat, ist verpflichtet, das Datengeheimnis nach § 8 BlnDSG zu wahren. Es ist nach dieser Vorschrift untersagt, unbefugt personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Arbeiten an der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC fort.

Verstöße gegen das Datengeheimnis können nach § 32 BlnDSG sowie nach anderen Strafvorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.

 

 

VI.             Verantwortlichkeit

 

Jeder Nutzer bzw. Untersucher ist allein verantwortlich für die korrekte Durchführung der bewilligten Projekte unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften.

 

 

VII.         Haftung

 

A. Jeder Nutzer haftet gegenüber dem MDC für alle Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig an der MR Facility verursacht werden oder die dadurch entstehen, dass der Nutzer vorsätzlich oder grob fahrlässig den Regeln dieser Nutzerordnung nicht nachkommt.

 

B. Das MDC haftet bei Schäden –vorbehaltlich der zwingenden gesetzlichen Vorschriften gemäß Abs. D – nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

 

C. Das MDC haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

 

Diese vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch für die leitenden Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen des MDC.

 

D. Die Haftung des MDC wegen einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

 

E.  Das MDC übernimmt keinerlei Gewährleistung für das Erreichen eines bestimmten Ergebnisses oder dafür, dass das Ergebnis für einen bestimmten Zweck verwendet oder wirtschaftlich verwertet werden kann.

 

 

 

User Procedure MR Facility for 9.4 Testa

Nutzerordnung der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC

für den 9,4 Tesla Tierscanner

 

Der 9,4 Tesla Tierscanner wird von der Forschungsgruppe Experimentelle Ultrahigh-Field MR des MDC unter Leitung von Prof. Niendorf für ihre Forschung mit und ohne Kooperationspartner genutzt und betrieben. Die Forschungsgruppe ist sehr daran interessiert, Kooperationen mit externen Partnern einzugehen.

 

 

 

I.                   Zugangsberechtigte und Verfahren zur Genehmigung von Projekten

 

A. Die Nutzer und ihre Einrichtungen müssen schriftlich den Inhalt der Nutzerordnung anerkennen.

 

B. Die Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC steht in erster Linie der Forschungsgruppe Experimentelle Ultrahigh Field MR des MDC zur Verfügung. Diese strebt in erheblichem Umfang gemeinsame Forschungsarbeiten mit Kooperationspartnern an.

 

C. Der Zugang zu den Geräten ist auch für genehmigte Projekte des Experimental and Clinical Research Center (ECRC) möglich. Dabei ist der inhaltliche und zeitliche Umfang der Nutzung im ECRC Antragsverfahren darzulegen.

 

D. Die darüber hinaus noch vorhandene Messzeit kann durch wissenschaftliche Projekte Dritter, zu Preisen, die auf der Basis von Vollkosten kalkuliert werden, genutzt werden.

 

E. Kooperationspartner (B), ECRC Antragsteller (C)  und Dritte (D)  müssen vor der Annahme eines wissenschaftlichen Projektes  ein vorbereitendes Gespräch mit der wissenschaftlichen Leitung der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC führen, eine Skizze des Kooperations-/Projektvorschlags einreichen und den Kooperations-/Projektvorschlag erläutern. Nach der initialen Prüfung muss das Projekt im Seminar der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC vorgestellt werden, um Fragen der Umsetzung zu klären. Anschließend  wird über die Annahme des Projektes entschieden. Die Entscheidung wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Bei Annahme des Projektes durch den Antragsteller muss dieser das Bewilligungsschreiben unterschrieben an das MDC zurücksenden.

 

 

II.               Zugangsbedingungen

A.                Genehmigungen

Jeder Nutzer ist dafür verantwortlich, die für sein MR-Vorhaben erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und vor Projektbeginn der Leitung der MR Facility des MDC vorzulegen.

B.                Kosten

Jeder Nutzer hat die Kosten der Inanspruchnahme der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC zu tragen. Diese Kosten sind  im Vorfeld mit der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC und der Abteilung Finanzen des MDC abzustimmen und in den Projektantrag einzustellen. Die Kostenübersicht befindet sich im Anhang A zu dieser Nutzerordnung. Jeder Nutzer hat die Kosten für projektspezifische Hardware und Software oder anderer für die Umsetzung des Projektes notwendigen Ressourcen bzw. deren Entwicklung oder Anschaffung zu tragen.

C.             Daten
Die an der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC vorgegebene Hardware und die vorhandenen Prozesse zur Datensicherung  müssen durch alle Nutzer verwendet werden. Die Daten sind nicht für andere Nutzer zugänglich. Die Mitarbeiter der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC haben Zugang zu allen Daten.  Ausgenommen sind Projekte der Nutzergruppe D. Für diese Nutzergruppe beschränkt sich der Datenzugang auf für MR-Sicherheit und Patientensicherheit bzw. für die Einhaltung ethischer Aspekte  relevante Daten.

 

Jeder Nutzer ist für seine Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich und hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass das notwendige datenschutzrechtliche Niveau gesichert ist.

 

Das MDC bewahrt die Daten nach Projektbeendigung grundsätzlich nicht auf und trägt dafür keine Verantwortung.

 

D.               Sicherheit

Jeder Nutzer ist verpflichtet und dafür verantwortlich, vor Beginn der Arbeiten an einer einmaligen detaillierten Sicherheitseinweisung durch die Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC teilzunehmen. Jeder Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass er diese Einweisung halbjährlich auffrischt. Jeder Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Magnetfeldern, mit S1-Bereichen, mit Kryogenen, mit Chemikalien und Gefahrenstoffen eingehalten werden. Jeder Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Bestimmungen zu Tierversuchen und zu Humanversuchen eingehalten werden. Verstöße gegen diese Vorschriften und Bestimmungen können zu sofortiger Projektbeendigung führen. Die Nutzer werden das MDC insoweit von eventuellen Haftungsansprüchen Dritter freistellen.

 

 

III.            Publikation

A. Die Nutzer gem. I.B. und I.C. haben das Recht die Ergebnisse ihres MR-Projektes in Absprache mit der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC unter Leitung von Prof. Niendorf zu veröffentlichen. Die Manuskripte geplanter Veröffentlichungen und Vorträge sind Prof. Niendorf mindestens 30 (dreißig) Tage vor der geplanten Veröffentlichung zur Durchsicht vorzulegen, um ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Änderungsvorschläge werden berücksichtigt, soweit sie den wissenschaftlichen Charakter oder die Neutralität der Veröffentlichung nicht beeinträchtigen.

Eine Veröffentlichung darf erst nach Freigabe durch Prof. Niendorf erfolgen. Ausnahmsweise kann ein Aufschub der Veröffentlichung für maximal 90 Tage ab Zugang des Manuskriptes verlangt werden, soweit und solange dies zum Schutz von geistigem Eigentum unbedingt erforderlich ist.
In Publikationen ist die Forschungszusammenarbeit deutlich hervorzuheben. Dabei sind die Regeln der DFG zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten. Der/die verantwortliche(n) Wissenschaftler des MDC wird entsprechend der guten wissenschaftlichen Praxis Co-Autor(en) der Publikation.

In allen Veröffentlichungen und mündlichen Präsentationen ist explizit zu erwähnen, dass die Ergebnisse an der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC erhoben wurden.

 

B. Die Nutzer gem. I.D haben das Recht die Ergebnisse ihres MR-Projektes frei zu publizieren. Wenn Sie publizieren oder eine mündliche Präsentation der Ergebnisse ihres MR-Projektes machen, müssen sie explizit  erwähnen, dass die Ergebnisse an der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC erhoben wurden.

 

 

IV.             Rechte an Ergebnissen und Nutzungsrechte

 

A. Soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde gilt: Die im Rahmen der MR-Projekte gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse (schutzrechtsfähige und nichtschutzrechtsfähige) stehen denjenigen Einrichtungen zu, deren Beschäftigte dieses Ergebnis erarbeitet haben. Hierbei sind insbesondere die Anteile der Mitarbeiter der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC zu berücksichtigen. Sollte aus einem Projekt z.B. eine Erfindung gemeldet werden, ist der jeweilige Projektleiter verpflichtet, eine Kopie seiner Erfindungsmeldung dem MDC spätestens 6 Wochen vor einer möglichen Schutzrechtsanmeldung zuzusenden. Das MDC wird prüfen, ob die Anteile der Mitarbeiter der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC ausreichend berücksichtigt sind. Eine Schutzrechtsanmeldung darf erst erfolgen, wenn das MDC bestätigt hat, dass entgegenstehende Rechte des MDC nicht berührt sind. Sofern innerhalb von sechs Wochen ab Eingang der Kopie keine Stellungnahme erfolgt, gilt die Zustimmung als erteilt.

 

B. Über die Verwertung eines gemeinschaftlich erzielten Schutzrechts oder einer Schutzrechtsanmeldung wird jeweils eine gesonderte Vereinbarung geschlossen.

 

C. MDC ist berechtigt, die erarbeiteten Daten der Nutzer gem. I.B und I.C zu internen eigenen Forschungszwecken zu nutzen. Soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ist das MDC berechtigt, auch die erarbeiteten Daten der Nutzer gem. I.D. zu internen eigenen Forschungszwecken zu nutzen.

 

V.                Geheimhaltung

 

A. Der Nutzer ist verpflichtet Informationen und Unterlagen, die ihm im Rahmen der Nutzung mündlich oder schriftlich bekannt werden, vertraulich zu behandeln und ohne vorherige schriftliche Zustimmung des MDC nicht an Dritte weiterzuleiten. MDC verpflichtet sich, die Zustimmung nicht aus sachwidrigen Gründen zu verweigern.

 

 

B. Jeder Nutzer, der während seiner Tätigkeit Umgang mit personenbezogenen Daten hat, ist verpflichtet, das Datengeheimnis nach § 8 BlnDSG zu wahren. Es ist nach dieser Vorschrift untersagt, unbefugt personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Arbeiten an der Berliner Ultrahigh Field MR Facility des MDC fort.

Verstöße gegen das Datengeheimnis können nach § 32 BlnDSG sowie nach anderen Strafvorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.

 

 

 

VI.             Verantwortlichkeit

 

Jeder Nutzer bzw. Untersucher ist allein verantwortlich für die korrekte Durchführung der bewilligten Projekte unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften.

 

 

 

VII.         Haftung

 

A. Jeder Nutzer haftet gegenüber dem MDC für alle Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig an der MR Facility verursacht werden oder dadurch entstehen, dass der Nutzer vorsätzlich oder grob fahrlässig den Regeln dieser Nutzerordnung nicht nachkommt.

 

B. Das MDC haftet bei Schäden –vorbehaltlich der zwingenden gesetzlichen Vorschriften gemäß Abs. D – nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

 

C. Das MDC haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

 

Diese vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch für die leitenden Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen des MDC.

 

D. Die Haftung des MDC wegen einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

 

E.  Das MDC übernimmt keinerlei Gewährleistung für das Erreichen eines bestimmten Ergebnisses oder dafür, dass das Ergebnis für einen bestimmten Zweck verwendet oder wirtschaftlich verwertet werden kann.

 

 

 

 

 

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Revised on 2026-02-24 08:58:30 +0100